Anwendung – Streckenradar
Einstieg – Die Situation klären
H. hat mal wieder auf dem Weg nach Hause ein Knöllchen erhalten und ist überrascht: Dieses Mal hat H. sich doch wirklich an die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h gehalten, oder? H. fragt sich, wo genau denn geblitzt worden ist. Auf dem amtlichen Schreiben findet sie folgende Formulierung:
Der Geschwindigkeitsverstoß wurde auf der A63 (Kaiserslautern -> Mainz) bei der Ausfahrt „Zentrum“ zwischen Meter 50 und Meter 350 festgestellt. Für diese Strecke benötigten Sie 10 Sekunden. Somit haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten.
Aufgabe 1
Erkläre, was mit der Formulierung „zwischen Meter 50 und Meter 350“ gemeint ist. Nutze dazu das Bild oben.
Erarbeitung – Ein Problem bearbeiten
Leitfrage
Der Geschwindigkeitsverstoß wurde auf der A63 (Kaiserslautern -> Mainz) bei der Ausfahrt „Zentrum“ zwischen Meter 50 und Meter 350 festgestellt. Für diese Strecke benötigten Sie 10 Sekunden. Somit haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten.
Muss H. das Knöllchen zu recht bezahlen?
Aufgabe 2
(a) Berechne zunächst die durchschnittliche Geschwindigkeit zwischen den Blitzerstellen.
(b) Nutze die Simulation unten wie folgt: Sobald du den Start-Button drückst, beginnen 20 Sekunden zu laufen (blaue Skala t) und du hast Zeit das rote Auto so zu steuern, dass es die beiden Blitzer-Stellen im Abstand von 10 Sekunden durchläuft. Gibt es eine Möglichkeit, dass H. behaupten kann, sie/er habe die Geschwindigkeitsschwelle von 100 km/h gar nicht überschritten?
Zum Herunterladen: autofahrt1.ggb
Vertiefung
Aufgabe 3
H. ist nicht recht überzeugt: „Beim Streckenradar kann man ja zuerst viel zu schnell fahren und dann ganz langsam, um so die Durchschnittsgeschwindigkeit zu drücken. Also ist das Streckenradar doch überhaupt nicht aussagekräftig.“
Nimm Stellung zu dieser Aussage. Verwende die Aufzeichnung der Autofahrt im folgenden Applet.
Zum Herunterladen: autofahrt2.ggb
Quellen
- [1]: Section Control - Urheber: Alexander Blum - Lizenz: Creative Commons BY 4.0 International
