i

Hinreichende Bedingung für Wendepunkte - mit höheren Ableitungsfunktionen

Höhere Ableitungen berücksichtigen

Eine weitere hinreichende Bedingung für Wendepunkte erhält man, wenn man die entsprechenden Bedingungen für Hoch- und Tiefpunkte mit höheren Ableitung überträgt.

Eigenschaft von f und f
(hinreichende Bedingung)
Eigenschaft von fEigenschaft von f
f(x)=0 und f(x)0 f hat an der Stelle x
einen Hoch- oder Tiefpunkt
f hat an der Stelle x
einen Wendepunkt

Mit dem Applet kannst du dir die Zusammenhänge nochmal klarmachen. Wir nutzen hier, dass wir f in einem kleinen Intervall um x fast linear ist.

Zum Herunterladen: wendepunktehoehereableitungen.ggb

Es gilt folgender Zusammenhang (den wir hier nicht formal beweisen).

Hinreichende Bedingung für Wendepunkte (mit höheren Ableitungen):

Wenn f(x)=0 und f(x)0, dann hat f an der Stelle x einen Wendepunkt.

Wenn f(x)=0 und f(x)0 und wenn zusätzlich f(x)=0 gilt, dann hat f an der Stelle x einen Sattelpunkt.

Bestimmung von Wendepunkten mit dem Kriterium mit höheren Ableitungen

Die Vorgehensweise wird an einem Beispiel verdeutlicht.

geg.: f(x)=1324x4127x3+12x+2

ges.: Wendepunkte von f

Zum Herunterladen: bestimmungwendepunkte.ggb

Schritt 1: Die Nullstellen der 2. Ableitungsfunktion bestimmen

In Schritt 1 werden die Überlegungen aus dem letzten Abschnitt wiederholt.

Wir bestimmen die Nullstellen der Ableitungsfunktion f, denn nur an diesen Stellen kann (nach der notwendigen Bedingung) ein Wendepunkt vorliegen.

Die Ableitungsfunktion f(x) erhält man mit den bekannten Ableitungsregeln. Es gilt:

f(x)=181x319x2+12x

f(x)=127x229x

Zur Bestimmung der Nullstellen von f muss die Bedingung f(x)=0 erfüllt sein. Es gilt:

f(x)=x(127x29)

Aus dieser Produktdarstellung von f(x) kann man jetzt wie folgt schließen:

  • f(x)=0 genau dann, wenn x=0 oder 127x29=0
  • f(x)=0 genau dann, wenn x=0 oder x=6

Die kritischen Stellen für Wendepunkte sind demnach x=0 und x=6. Ob an diesen Stellen tatsächlich Wendepunkte vorliegen, lässt sich ohne weitere Informationen nicht klären.

Schritt 2: Die dritte Ableitung zur Entscheidung nutzen

Zuerst wird die Ableitungsfunktion f bestimmt. Es gilt:

f(x)=227x29

Wir nutzen jetzt die 3. Ableitung f, um Entscheidungen darüber zu treffen, ob an den Nullstellen von f Wendepunkte vorliegen.

Stellef(x)f(x)Eigenschaft von f
x=0f(0)=0f(0)=2/90Wendepunkt
x=6f(6)=0f(6)=2/90Wendepunkt

Schritt 3: y-Koordinaten bestimmen

Man weißt jetzt, an welchen Stellen Wendepunkte vorliegen. Es fehlen aber noch die y-Koordinaten dieser Punkte.

Zur Bestimmung der y-Koordinaten der betreffenden Punkte setzt man den jeweiligen x-Wert in die Funktionsgleichung der Ausgangsfunktion f ein.

f(0)=2: Der Wendepunkt hat somit die Koordinaten (0|2).

f(6)=1: Der Wendepunkt hat somit die Koordinaten (6|1).

Schritt 4: Die Steigung im Wendepunkt bestimmen

Um zu entscheiden, ob die Wendepunkte Sattelpunkte sind, berechnen wir die Steigungen in den Wendepunkten.

Wendepunkt (0|2): Es gilt f(0)=1/2. Der Wendepunkt ist also kein Sattelpunkt.

Wendepunkt (6|1): Es gilt f(6)0.83. Der Wendepunkt ist also kein Sattelpunkt.

Suche

202.3.4.5.3
o-mathe.de/differentialrechnung-alt/funktionsuntersuchungen/wendepunkte/zusammenfassung/hinreichendebedingunghoehereableitungen
o-mathe.de/202.3.4.5.3

Rückmeldung geben